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Versorgungswerk-Krise! Warum private Vorsorge Pflicht ist

 19. Mai 2026   |    Constantin Behrschmidt

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Kurzzusammenfassung

Berufsständische Versorgungswerke galten lange als sichere Säule der Altersversorgung für Freiberufler wie Anwälte, Ärzte und Apotheker. Aktuelle Schlagzeilen erschüttern dieses Bild. Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Hessen muss 58 Mio. Euro abschreiben (Transamerica Pyramid in San Francisco), die Bayerische Versorgungskammer trägt ein Verlustrisiko von bis zu 853 Mio. Euro aus US-Immobilien, und beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin sind rund 1,1 Mrd. Euro verloren, Rentenkürzungen von bis zu 50 Prozent drohen. Wer sich allein auf sein Versorgungswerk verlässt, geht ein erhebliches Klumpenrisiko ein. Eine zusätzliche private Altersvorsorge ist heute keine Option mehr, sondern Pflicht.

Versorgungswerk in der Krise. Warum private Vorsorge jetzt Pflicht ist!

Lange galten berufsständische Versorgungswerke als sichere Säule der Altersversorgung für Freiberufler. Aktuelle Milliardenverluste in Hessen, Bayern und Berlin zeigen: Wer sich allein auf sein Versorgungswerk verlässt, geht ein erhebliches Risiko ein. Eine durchdachte private Vorsorge ist heute keine Kür mehr, sondern Pflicht.

Berufsständische Versorgungswerke bieten eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige vieler freier Berufe, darunter Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte und Apotheker. Lange Zeit standen sie in einem sehr guten Ruf. Die zu erwartende Rente fällt bei vergleichbaren Beiträgen oft deutlich höher aus als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch dieses Bild bekommt Risse.

Ein entscheidender Vorteil der Versorgungswerke gegenüber der gesetzlichen Rente: Sie arbeiten nicht nach dem Umlageverfahren, sondern nach dem Kapitaldeckungsprinzip. Die Beiträge der Mitglieder werden am Kapitalmarkt angelegt, die Rentenzahlungen erfolgen aus dem im Lauf der Jahre angesammelten Kapitalstock. Damit umgehen Versorgungswerke die berüchtigte Demografie-Falle, unter der die gesetzliche Rentenversicherung in den kommenden Jahren besonders leiden wird.

Die Kehrseite! Versorgungswerke müssen am Kapitalmarkt Erträge erwirtschaften. Und genau hier zeigt sich aktuell ein Problem.

Ertragsdruck verleitet zu riskanten Investments

Damit die berufsständische Alterssicherung funktioniert und eine auskömmliche Rente bietet, müssen Versorgungswerke solide und nachhaltige Erträge erzielen. Schwache Renditen oder gar Verluste belasten direkt die Altersversorgung der Mitglieder. Die jahrelange Niedrigzinsphase hat einige Versorgungswerke offenbar „ertragsgierig“ werden lassen, mit riskanten Investments, die sich nun als Fehlschläge erweisen und für Schlagzeilen sorgen.

VWRAH Hessen 58 Millionen Euro Totalverlust in San Francisco

Jüngstes Beispiel ist ein Fehlinvestment des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen (VWRAH), über das zunächst das Handelsblatt berichtet hatte. Die in Frankfurt ansässige Einrichtung mit rund 25.000 Mitgliedern hatte 2020 insgesamt 58 Millionen Euro als Vorzugskapital in die Transamerica Pyramid investiert, einen markanten Wolkenkratzer in San Francisco. Das Bürohochhaus musste kürzlich mit hohem Verlust verkauft werden, weil sich die Erwartungen an die Büromieten nach der Corona-Pandemie nicht erfüllten. Steigende Zinsen und Baukosten taten ihr Übriges. Das Investment wird voraussichtlich vollständig abgeschrieben.

Bei einem Anlagevolumen des VWRAH von rund drei bis vier Milliarden Euro mag der Verlust überschaubar erscheinen. In der Gewinn- und Verlustrechnung dürfte die 58 Millionen Euro teure Fehlspekulation aber schmerzliche Spuren hinterlassen. Hinzu kommt ein weiteres Risiko: Im Geschäftsbericht 2024 ist ein US-Immobilienprojekt in Miami erwähnt, bei dem ein Abschreibungsbedarf von rund 46,5 Millionen Euro droht.

Bayerische Versorgungskammer: Verlustrisiko bis zu 853 Millionen Euro

Deutlich größere Dimensionen haben die Fehlschläge bei der Bayerischen Versorgungskammer (BVK). Sie ist ein Versorgungsdach, das die Geschäfte für zwölf berufsständische und kommunale Versorgungseinrichtungen führt. Die BVK hatte rund 1,6 Milliarden Euro in diverse US-Immobilienprojekte investiert, unter anderem ebenfalls in die Transamerica Pyramid. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden bereits Wertberichtigungen in Höhe von 163 Millionen Euro vorgenommen. Hinzu kommt nach eigenen Angaben der BVK ein weiteres Verlustrisiko von bis zu 690 Millionen Euro. Das Gesamtrisiko beläuft sich damit auf bis zu 853 Millionen Euro.

Angesichts eines Anlagevolumens von rund 120 Milliarden Euro entspricht der Betrag laut BVK weniger als 1,4 Prozent der gesamten Kapitalanlage. Die Versorgungszusagen seien aktuell nicht gefährdet. Trotzdem zog die BVK Konsequenzen. Ein externer Manager übernimmt vorübergehend die Immobilienkapitalanlage, Compliance-Strukturen und Risikomanagement-Prozesse werden überarbeitet.

Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin: Hälfte des Anlagekapitals verspielt

Ganz anders sieht die Lage beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) aus. Die Einrichtung hat mit Wagniskapital-Investments, riskanten Hotelbeteiligungen und anderen Finanzgeschäften rund die Hälfte des Anlagekapitals von etwa 2,2 Milliarden Euro „verzockt“. Die Verluste belaufen sich auf rund 1,1 Milliarden Euro. Investiert wurde unter anderem in das später insolvent gegangene Berliner Start-up Element Insurance, in Signa-Beteiligungen rund um René Benko, in ein Luxushotel auf Ibiza sowie in das US-Recyclingunternehmen Rplanet Earth.

Die Konsequenzen für die rund 10.000 Mitglieder in Berlin, Brandenburg und Bremen sind dramatisch. Ab 2026 drohen Rentenkürzungen zwischen 30 und 50 Prozent für aktive Mitglieder. Bereits laufende Renten sollen um 10 bis 20 Prozent sinken. Für viele Zahnärzte im (bevorstehenden) Ruhestand ein finanzielles Horrorszenario. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die frühere Führung des VZB.

Was bedeutet das für Mitglieder von Versorgungswerken?

Wer in einem Versorgungswerk pflichtversichert ist, kann seine Beiträge nicht einfach umlenken oder den Anbieter wechseln. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit konzentriert sich die gesamte Altersversorgung bei einem einzigen Anbieter, ein klassisches Klumpenrisiko. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es kein staatliches Sicherungssystem. Geht etwas schief, tragen die Mitglieder das Risiko vollständig selbst. Bereits 2003 musste das VZB seine Renten um 16 Prozent kürzen, damals ein Einzelfall, heute droht eine deutlich größere Welle.

Der Branchenverband ABV beteuert, dass Versorgungswerke insgesamt solide aufgestellt seien. Das mag im Durchschnitt stimmen. Für den Einzelnen zählt aber nur sein eigenes Versorgungswerk. Und ob das eigene Versorgungswerk auch in zwanzig Jahren noch leistungsfähig ist, weiß heute niemand mit Sicherheit.

Private Vorsorge ergänzen. Diese Bausteine machen Sie unabhängiger

Die Konsequenz aus den aktuellen Entwicklungen ist klar. Das Versorgungswerk sollte als Basis verstanden werden, nicht als alleinige Altersversorgung. Eine private Vorsorge verteilt das Risiko auf mehrere Schultern und schließt Versorgungslücken. Welche Bausteine sich eignen, hängt von Alter, Einkommen, Risikoneigung und steuerlicher Situation ab. Vier Optionen verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Rürup-Rente (Basisrente): steuerlich gefördert, lebenslang sicher
Die Rürup-Rente ist für Freiberufler und Selbstständige besonders attraktiv. 2026 lassen sich bis zu 30.826 Euro (Ledige) beziehungsweise 61.652 Euro (gemeinsam veranlagte Paare) zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent finanziert der Staat damit rechnerisch fast die Hälfte jedes eingezahlten Euros über die Steuerersparnis. Wichtig zu wissen: Beiträge an das Versorgungswerk werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, kein Kapitalwahlrecht. Dafür ist die Rürup-Rente in der Ansparphase pfändungssicher und auch im Fall einer Privatinsolvenz geschützt.

ETF-Sparplan: Renditechancen mit maximaler Flexibilität
Wer Wert auf Flexibilität legt, kommt am ETF-Sparplan kaum vorbei. Schon mit kleinen monatlichen Beträgen lässt sich breit gestreut in tausende Unternehmen weltweit investieren. Die historische Durchschnittsrendite globaler Aktien-ETFs liegt langfristig bei rund 6 bis 8 Prozent pro Jahr. Anders als bei klassischen Versicherungsprodukten gibt es keine Kündigungsfristen, das Kapital ist jederzeit verfügbar. Zu beachten sind Kursschwankungen und die Abgeltungsteuer auf Erträge, die langfristige Renditeerwartung relativiert beides aber deutlich.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Aktienrendite plus lebenslange Rente
Die fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert die Renditechancen des Kapitalmarkts mit der Möglichkeit einer lebenslangen Verrentung. Bei Auszahlung als Kapital nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und ab dem 62. Lebensjahr muss nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren). Das ist im Vergleich zur Abgeltungsteuer für viele attraktiv. Auf Kosten und Tarifqualität sollte man allerdings genau achten, die Spreizung am Markt ist erheblich.

Immobilien: Sachwert mit Inflationsschutz
Sachwerte wie Immobilien gehören in vielen Vorsorgekonzepten dazu. Eine selbstgenutzte Immobilie spart später Mietkosten und entlastet das Haushaltsbudget im Ruhestand. Vermietete Objekte liefern laufende Einnahmen und können nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei verkauft werden. Wichtig ist eine realistische Kalkulation: Nebenkosten, Instandhaltung, Mietausfallrisiko und Klumpenbildung müssen mitgedacht werden, sonst ersetzt man ein Risiko durch das nächste.

Diversifikation ist der Schlüssel zu einer guten Altersversorgung

Die jüngsten Fälle bei VWRAH Hessen, der Bayerischen Versorgungskammer und vor allem beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin sind ein deutliches Signal. Auch berufsständische Versorgungswerke können sich verspekulieren, mit empfindlichen Folgen für ihre Mitglieder. Wer das Klumpenrisiko vermeiden will, baut neben dem Versorgungswerk eine zweite, idealerweise eine dritte Säule auf. Welche Kombination im Einzelfall passt, hängt von der persönlichen Situation ab. Wichtig ist vor allem eins, frühzeitig anfangen. Wer mit Mitte 30 mit dem Aufbau einer ergänzenden Vorsorge beginnt, hat den Zinseszinseffekt auf seiner Seite und kann auch größere Lücken schließen.

Eine individuelle Beratung durch einen unabhängigen Spezialisten ist dabei sinnvoll, allgemeine Empfehlungen können die persönliche Situation nie vollständig abbilden.

Häufige Fragen zur Versorgungswerk-Krise

Ein Versorgungswerk ist eine Pflichtversicherung für Angehörige bestimmter freier Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater, Notare oder Apotheker. Es bietet eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung und arbeitet nach dem Kapitaldeckungsprinzip, die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt.

Versorgungswerke unterliegen der Aufsicht der Bundesländer und einer Anlageverordnung. Ein gesetzliches Sicherungssystem wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung existiert jedoch nicht. Die Mitglieder tragen das Anlagerisiko vollständig selbst. Aktuelle Verlustfälle bei VWRAH, BVK und VZB Berlin zeigen, dass auch hier Renditeverluste und Rentenkürzungen möglich sind.

Wer ausschließlich auf sein Versorgungswerk setzt, hat sein gesamtes Altersvorsorgekapital bei einem einzigen Anbieter, ein klassisches Klumpenrisiko. Fehlinvestments wie beim Berliner Zahnärzte-Versorgungswerk können zu Rentenkürzungen von bis zu 50 Prozent führen. Eine zweite Säule durch private Vorsorge verteilt das Risiko und schließt Versorgungslücken.

Für Freiberufler kommen mehrere Bausteine infrage: die Rürup-Rente (Basisrente) mit Steuervorteilen, fondsgebundene Rentenversicherungen, ETF-Sparpläne, Immobilieninvestments sowie Sachwertanlagen. Welche Kombination passt, hängt von Alter, Einkommen, bestehender Versorgung und Risikoneigung ab.

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat rund 1,1 Milliarden Euro – etwa die Hälfte des Anlagevermögens, durch riskante Investments verloren. Den rund 10.000 Mitgliedern in Berlin, Brandenburg und Bremen drohen ab 2026 Rentenkürzungen zwischen 30 und 50 Prozent für aktive Mitglieder.

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Kategorie: Altersversorgung



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