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Übernehmen Sie aktiv soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Ihre Mitarbeitenden zusammen mit Ihnen als Arbeitgeber für ihren Ruhestand vorsorgen und sich somit eine zusätzliche Rente aufbauen.

  • Arbeitnehmerbindung und -motivation erhöhen
  • Flexible Gestaltung der Versorgungsleistung
  • Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherungen
Jetzt beraten lassen Was Kunden sagen

Warum eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bildet neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die zweite Säule der Alterssicherung für Arbeitnehmer. Die bAV wird Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt und umfasst Leistungen der Altersversorgung – ggf. erweitert um weitere Leistungen. Die bAV besitzt Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Chancen der betrieblichen Altersvorsorge

Vorteile als Unternehmen

  • gutes Instrument für Employer Branding
  • die Attraktivität als Arbeitgeber steigt
  • erhöhte Arbeitnehmerbindung und -motivation
  • zusätzliche Motivation für Beschäftigte
  • niedriger Verwaltungsaufwand
  • nachhaltige Qualitätssicherung

Vorteile Ihrer Mitarbeitenden

  • die gesetzliche Rentenlücke wird geschlossen
  • Ersparnis bei Steuern und Sozialversicherung
  • Attraktive Beiträge dank Gruppenvertrag möglich
  • Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung möglich
  • Versorgungsleistung individuell gestaltbar
  • Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel

Unsere Serviceleistungen für Sie

Rechtssichere Versorgungsordnung

Eine Versorgungsordnung umfasst Rahmenbedingungen und Regeln, nach denen Arbeitgeber bAV-Zusagen erteilen. Bisher wurden Versorgungsordnungen von Arbeitgebern häufig vernachlässigt, da nicht explizit gesetzlich gefordert bzw. sanktioniert. Dies ändert sich mit der Novellierung des Nachweisgesetzes. Wir unterstützen Sie bei einer rechtssicheren Versorgungsordnung.

Onlineportal – myBehrschmidt

Über unser Onlineportal myBehrschmidt ist es unser besonderes Anliegen, Personalverantwortliche und HR-Abteilungen bei der oft anspruchsvollen Umsetzung von bAV-Lösungen zu unterstützen und zu entlasten.

Mögliche Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Art der betrieblichen Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber bestimmt. Der Gesetzgeber hat dafür insgesamt fünf Durchführungswege geschaffen. Man unterscheidet zwischen unmittelbaren und mittelbaren Versorgungszusagen.

Bei unmittelbaren Versorgungszusagen sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unmittelbar eine Altersversorgung zu, bei mittelbaren Versorgungszusagen erfolgt die Altersversorgung über zwischengeschaltete Versorgungsträger.

Direktversicherung

Bei dem Durchführungsweg der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Mitarbeitenden ab. Die Direktversicherung kann durch die Beiträge vom Arbeitgeber (arbeitgeberfinanziert), vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder mischfinanziert (als Kombination) finanziert werden.

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags ist vom Arbeitgeber zu leisten, sofern dieser durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Unterstützungskasse

Über die Unterstützungskasse haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden steuerbegünstigt und in nahezu uneingeschränkter Höhe zu versorgen.

Die Verwaltung und Abwicklung erfolgt aber nicht betriebsintern, sondern wird an eine Unterstützungskasse ausgelagert. Daher ist dieser bAV-Durchführungsweg besonders für Führungskräfte, gutverdienende Mitarbeiter und Gesellschafter-Geschäftsführer geeignet.

Pensionszusage

Bei diesem Durchführungsweg erteilt das Unternehmen als Arbeitgeber direkt eine Versorgungszusage an Beschäftigte. Zu diesem Zweck müssen in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet und später bei der Rentenzahlung wieder aufgelöst werden.

Die Rückstellungsbildung mindert zunächst den steuerpflichtigen Gewinn. Das finanzielle Risiko der Pensionszusage für den Arbeitgeber wird über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer

Sollten Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, gehen die bereits einbezahlten Beträge nicht verloren. Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Auch haben Sie die Möglichkeit die Beiträge privat einzuzahlen oder Ihre bAV beitragsfrei zu stellen. Durch die Beitragsfreistellung fallen dann keine Beiträge mehr an.

Ja, die betriebliche Altersvorsorge passt sich an Ihren jeweiligen Lebensweg an. Wird Ihre Beschäftigung aufgrund von Elternzeit oder Krankenstand unterbrochen, kann Ihre bAV entsprechend angepasst werden.

Mit einem vereinbarten Hinterbliebenenschutz bei Vertragsabschluss, erhalten im Todesfall die Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder, eine Einmalzahlung oder eine monatlich vereinbarte Rentenzahlung.

Behrschmidt & Kollegen – bAV-Lösungen und Prozessunterstützung

Behrschmidt & Kollegen ist kompetenter Partner für Unternehmen als Arbeitgeber und für Beschäftigte, wenn es um Lösungen zur betrieblichen Altersvorsorge geht. Beide Seiten profitieren von unseren vielfältigen bAV-Leistungen.

Es ist uns dabei ein besonderes Anliegen, Personalverantwortliche und HR-Abteilungen bei der oft anspruchsvollen Umsetzung von bAV-Lösungen zu unterstützen und zu entlasten.

bAV Prozesspartner

Unsere Leidenschaft ist Ihre betriebliche Vorsorgelösung

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Beratung, Implementierung und Betreuung von betrieblichen Vorsorgelösungen.

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