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Nachhaltige und ESG-konforme betriebliche Vorsorgelösungen

Auch im Bereich der betrieblichen Vorsorgelösungen spielt das Thema Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Immer mehr Mitarbeitende wünschen sich nachhaltige Vorsorgelösungen.

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Verantwortungsvoll die Zukunft mitgestalten

Kaum ein Begriff wird in den letzten Jahren wohl so sehr bemüht wie Nachhaltigkeit. Angesichts der immer stärker erkennbaren negativen Auswirkungen von Klimawandel und Umweltbelastungen wird gefordert, nachhaltig – das heißt umweltverträglich und ressourcenschonend – zu produzieren, zu konsumieren und zu investieren. Längst ist Nachhaltigkeit auch im Finanzsektor angekommen. Spätestens damit ist Nachhaltigkeit zum Thema für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) geworden.

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag einer großen deutschen Versicherung besitzt für 59 Prozent der Befragten Nachhaltigkeit bei Geldanlagen eine hohe Bedeutung. 52 Prozent sind dafür sogar bereit auf Rendite zu verzichten. In der Altersklasse der 30- bis 44-Jährigen ist die Bereitschaft besonders ausgeprägt.

Dabei wäre ein Renditeverzicht gar nicht unbedingt notwendig. Ansonsten gilt die Regel, je jünger umso wichtiger ist Nachhaltigkeit bei der Geldanlage. Das betrifft natürlich auch die finanzielle Vorsorge fürs Alter – ob betrieblich oder privat. Für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden attraktive bAV-Lösungen bieten wollen, wird es daher immer wichtiger, auch den Aspekt Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Nachhaltigkeit oft nach ESG-Standards bemessen

Die Finanzbranche hat sich längst auf diesen Trend eingestellt und „nachhaltige“ Finanzlösungen kreiert – sehr häufig unter Anwendung von ESG-Kriterien. ESG steht dabei für E = Environment (Umwelt), S = Social (Sozial) und G = Governance (Unternehmensführung). Allerdings gibt es bislang keine allgemeinverbindlichen ESG-Standards. Mindestens ein Dutzend verschiedener Definitionen findet Verwendung. Letztlich blieb es bislang jedem Anbieter von Finanzprodukten selbst überlassen, wie Nachhaltigkeit definiert wird.

Das hat häufig zu Kritik geführt und manchmal auch zu dem Vorwurf von „Greenwashing“. Seit Anfang 2022 gilt die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung mit Vorgaben zu Kriterienanwendungen und Berichtspflichten für Finanzdienstleister, die nachhaltige Finanzprodukte anbieten wollen. Ziel ist eine Vereinheitlichung und auch mehr Transparenz.

Welche Fragen zu beantworten sind

Nachhaltigkeit im Hinblick auf die bAV hat drei Dimensionen, die in diesen – zu beantwortenden – Fragen zum Ausdruck kommen:

1.       Wie nachhaltig sind die im Rahmen der bAV angebotenen/gewählten Geldanlagen bzw. Anlagestrategien?

2.       Erfüllt der jeweils ausgewählte Versicherungspartner/Versorgungsträger in seiner Policy selbst Nachhaltigkeitskriterien?

3.       Entsprechen Organisation und Prozesse zur bAV im eigenen Unternehmen einem Nachhaltigkeitsanspruch?

Die erste Frage lässt sich angesichts der Unschärfe des Nachhaltigkeitsbegriffes und der zahlreichen ESG-Definitionen nur mit einer näheren Prüfung der Produktinformationen bzw. Informationen zu Anlagestrategien beantworten. Erst so lässt sich feststellen wie nachhaltig eine Lösung tatsächlich ist und ob sie den eigenen Anforderungen standhält. Externe und unabhängige ESG-Ratings können dabei eine Hilfe und Orientierung sein.

Eine Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gehört inzwischen auch in der Finanzbranche zum „guten Ton“, größere Unternehmen sind dazu seit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) sogar verpflichtet. Bei Inhalt und Konkretheit der Berichterstattung gibt es aber eine erhebliche Bandbreite. Das gilt auch für berichtspflichtige Finanzdienstleister. In diesem Bereich wird ebenfalls nur eine nähere Befassung mit der Berichterstattung eine fundierte Beurteilung ermöglichen.

Last but not least sollte auch die bAV im eigenen Unternehmen nachhaltig ausgestaltet sein. Unter ESG-Gesichtspunkten bedeutet das für

E = Environment: das Angebot von guten bAV-Lösungen für Mitarbeitende, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen;

S = Social: kompetente Beratungsangebote zur bAV und faire Bedingungen (zum Beispiel im Rahmen von Arbeitgeberzuschüssen);

G = Governance: nachhaltige Prozesse in der bAV (zum Beispiel durch eine professionelle Administration, konsequente Prozessdigitalisierung).

Behrschmidt & Kollegen – Ihr Partner bei betrieblichen Vorsorgelösungen

Behrschmidt & Kollegen ist kompetenter Partner für Unternehmen als Arbeitgeber und für Beschäftigte, wenn es um betriebliche Vorsorgelösungen geht. Beide Seiten profitieren von unseren vielfältigen Vorsorgeleistungen.

Es ist uns dabei ein besonderes Anliegen, Personalverantwortliche und HR-Abteilungen bei der oft anspruchsvollen Umsetzung von betrieblichen Vorsorgelösungen zu unterstützen und zu entlasten.

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Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Beratung, Implementierung und Betreuung von betrieblichen Vorsorgelösungen.

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