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Erfolgreiche Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Seit 01.01.2022 müssen Unternehmen das Betriebsrentenstärkungsgesetz rechtssicher umsetzen. Für Unternehmen ergeben sich Pflichten aber auch Fragen zu diesem Themengebiet – Wir unterstützen Sie bei Umsetzung und Ausgestaltung.

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Betriebsrentenstärkungsgesetz rechtssicher gestalten

2017 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz – kurz BRSG – verabschiedet. Mit dem darin verankerten Sozialpartnermodell soll die betriebliche Altersvorsorge (bAV) auf eine noch breitere Basis gestellt werden – u.a. durch eine intensivere Einbindung der Tarifpartner. Darüber hinaus hat das Gesetz eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen zur Stärkung der bAV gebracht. Dazu gehört auch der neu eingeführte obligatorische Arbeitgeberzuschuss bei Versorgungszusagen im Rahmen der Entgeltumwandlung.

Obligatorischer Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung

Die Zuschuss-Vorgabe gilt bei Entgeltumwandlungen über Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Hier wird ein Teil des Bruttoarbeitsentgelts von Arbeitnehmern für die bAV verwendet und bleibt unter Beachtung bestimmter Betragsgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Durch die Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber ebenfalls Sozialabgaben. Früher konnte er über diese Ersparnis frei disponieren. Das BRSG verpflichtet Arbeitgeber jetzt dazu, 15 Prozent des Betrags der Entgeltumwandlung als Zuschuss zur bAV dazuzuzahlen.

Viele praktische Umsetzungsfragen – wir beantworten sie!

Die Regelung wurde zunächst nur für ab 2019 vereinbarte Entgeltumwandlungen wirksam, seit Jahresbeginn 2022 gilt sie auch für früher getroffene Vereinbarungen. So nachvollziehbar die Regelung im Gesetz ist, so komplex hat sich die praktische Umsetzung erwiesen. Es stellen sich viele Fragen, zum Beispiel:

  • wie ist die Regelung im Verhältnis zu ggf. schon bestehenden freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen zu sehen?
  • wie ist die Ersparnis genau zu berechnen?
  • was ist im Entscheidungsfall besser: 15 Prozent-Pauschale als Zuschuss oder „spitz gerechneter“ Zuschuss entsprechend der exakten Ersparnis?
  • welche Konsequenzen ergeben sich bei Änderungen von Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung?
  • welche Informations- und Dokumentationspflichten bestehen bei der Zuschussgewährung?

Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss und die bAV-Zuschussgewährung Rede und Antwort. Behrschmidt & Kollegen bietet Ihnen außerdem umfassende Beratung und nützliche Dienstleistungen zu bAV-Lösungen für Ihren Betrieb.

Behrschmidt & Kollegen – Ihr Partner bei betrieblichen Vorsorgelösungen

Behrschmidt & Kollegen ist kompetenter Partner für Unternehmen als Arbeitgeber und für Beschäftigte, wenn es um betriebliche Vorsorgelösungen geht. Beide Seiten profitieren von unseren vielfältigen Vorsorgeleistungen.

Es ist uns dabei ein besonderes Anliegen, Personalverantwortliche und HR-Abteilungen bei der oft anspruchsvollen Umsetzung von betrieblichen Vorsorgelösungen zu unterstützen und zu entlasten.

bAV Prozesspartner

Unsere Leidenschaft ist Ihre betriebliche Vorsorgelösung

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Beratung, Implementierung und Betreuung von betrieblichen Vorsorgelösungen.

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