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Bundestagswahl 2025 und das Betriebsrentenstärkungsgesetz

 12. Mai 2025   |    Constantin Behrschmidt

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II – BRSG II – wollte die Ampelkoalition neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge geben.
  • Das Gesetz sieht im Kern eine Öffnung des Sozialpartner-Modells für den Mittelstand vor und bringt weitere Verbesserungen-
  • Mit dem Ampel-Aus geriet das Gesetzes-Vorhaben ins Stocken.
  • Noch ist nicht klar, wie es unter neuen politischen Vorzeichen weitergehen wird.

Bundestagswahl 2025 – wie weiter mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II?

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen bekanntlich nicht aus, um einen angemessenen Lebensstandard im Alter sicherzustellen. Das ist in der Regel erst möglich, wenn Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge hinzukommen. Die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – gilt dabei gemeinhin als das zweite Standbein der Alterssicherung in einem Drei-Säulen-Modell.

Im vergangenen Jahr hatten rund 20 Millionen Personen in Deutschland Anspruch auf bAV-Leistungen. Das entspricht knapp einem Viertel der Bevölkerung. Die Zahl der Anspruchsberechtigten ist in den letzten Jahren kaum gestiegen, im Schnitt seit 2019 nur um 1,8 Prozent pro Jahr. Eine dynamische Entwicklung sieht anders aus.

Tarifpartner-Modelle in der bAV – bisher nur mäßige Akzeptanz

Um der bAV neue Impulse zu verleihen, ist noch zu Zeiten der Großen Koalition unter der Ägide der damaligen Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt worden. Dessen Regelungen traten überwiegend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Neben einigen Verbesserungen in der bAV-Förderung bildete das Tarifpartner-Modell das Kernstück der bAV-Reform. Den Tarifparteien sollte künftig ein größeres Gewicht bei der Vereinbarung von bAV-Lösungen zukommen. Dazu wurde die sogenannte „reine Beitragszusage“ als neue Zusageart eingeführt.

Die großen Hoffnungen auf einen großen bAV-Aufbruch wurden allerdings enttäuscht. Bis heute haben nur die Tarifpartner in der pharmazeutischen und chemischen Industrie sowie im privaten Bankgewerbe davon Gebrauch gemacht. Die mitgliederstarke IG Metall erteilte dem Modell im Herbst 2023 eine Absage, was allgemein als Todesstoß für die „Nahles-Rente“ angesehen wurde. Ganz so schlimm kam es dann doch nicht, aber das Tarifpartner-Modell blieb ein bescheidenes Pflänzchen.

Betriebsrentenstärkungsgesetz II – Besserer Zugang zum Tarifpartner-Modell für den Mittelstand

Hubertus Heil – der Nachfolger von Andreas Nahles im Ministeramt – unternahm dann einen neuen Anlauf, um dem Tarifpartner-Modell zum Durchbruch zu verhelfen. Eine entsprechende Initiative hatte sich die Ampelkoalition auch in ihrem Koalitionsprogramm auf die Fahnen geschrieben. Bis es dann zu einem konkreten Vorschlag kam, dauerte es aber doch einige Zeit. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause – Ende Juni 2024 – wurde dann der Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz II – kurz auch BRSG II genannt) veröffentlicht. Am 18.09.2024 wurde der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett mit einigen kleineren Änderungen verabschiedet.

Danach hätte die parlamentarische Beratung des Gesetzes angestanden. Dazu kam es dann aufgrund des Ampel-Aus Anfang November nicht mehr. Seither hängt der Gesetzentwurf in der Schwebe. Bekanntlich werden die politischen Karten mit der Bundestagswahl am 23. Februar neu gemischt. Wie eine neue politische Mehrheit sich zu dem Gesetzesentwurf verhalten wird, steht noch in den Sternen. Auf jeden Fall wird das Gesetzesvorhaben durch die Wahl um etliche Monate verzögert. Vor 2026 dürfte kaum mit einem Inkrafttreten zu rechnen sein.

Das BRSG II will insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen leichteren Zugang zu Tarifpartner-Modellen ermöglichen. Sie sollen sich künftig an bestehende Tarifpartner-Modelle „dranhängen“ und deren Strukturen nutzen dürfen – und zwar auch dann, wenn sie einem anderen Tarifvertragsbereich angehören. Ob dies zu einer stärkeren Nutzung des Tarifpartner-Modells führen würde ist nicht sicher. Bei einer von Generali Deutschland und der FAZ-Gruppe initiierten Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand“ äußerten sich die befragten Betriebe skeptisch über das Modell mit der reinen Beitragszusage.

Weitere Verbesserungen im Überblick

Neben dem einfacheren Zugang zum Tarifpartner-Modell sieht das BRSG II weitere Verbesserungen vor, hier ein kurzer Überblick:

  • Ermöglichung eines vorzeitigen Betriebsrentenbezugs bei gesetzlicher Teilrente;
  • verbesserte Förderung von Geringverdienern, denen der Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt;
  • Ausweitung der Opting-Out-Möglichkeiten bei automatischer Entgeltumwandlung (Opting-Out auch durch Betriebsvereinbarungen regelbar);
  • flexiblere Regelungen für Pensionskassen/-fonds.

Ein Gesetzentwurf in der Schwebe – was kommt nach der Wahl?

Auch wenn noch manche Überraschungen denkbar sind: Die Union will „… die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge …“ ergänzen. Dabei sollen „insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten …“ unterstützt werden. Das BRSG II steht diesem Ziel nicht entgegen – im Gegenteil. Also doch gute Chancen für das BRSG II? Wir von Behrschmidt & Kollegen werden Sie auf dem Laufenden halten!

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Kategorie: Altersversorgung, bAV



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