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Betriebsrentenstärkungsgesetz 2024 – bessere bAV?

 12. Februar 2024   |    Constantin Behrschmidt

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Das Wichtigste in Kürze: 

  • Die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge ist bisher hinter den Erwartungen der Politik zurückgeblieben.
  • Insbesondere das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 eingeführte Sozialpartnermodell wird noch kaum genutzt.
  • Eine geplante Novellierung des Gesetzes soll die Rahmenbedingungen deutlich verbessern.
  • Unter anderem wird eine Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen und freie Berufe angestrebt.

Verbesserungen bei der bAV – Betriebsrentenstärkungsgesetz 2024 soll kommen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge die zweite Säule in der Alterssicherung. Trotz der erkannten Wichtigkeit bleibt die Verbreitung der bAV hinter den Erwartungen zurück. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft ist die Nutzung sogar rückläufig. Nur rund 40 Prozent der Arbeitnehmer nutzen derzeit eine Betriebsrente – 1,7 Prozent weniger als 2022. Die schwierige Wirtschaftslage und hohe Inflation haben die Zurückhaltung verstärkt.

Neuen Schub soll ein Betriebsrentenstärkungsgesetz 2024 bringen. Die Arbeiten daran sind in vollem Gange, es gibt jedoch noch keinen offiziellen Entwurf. Wohin die Reise gehen soll, wurde aber bereits anhand von Äußerungen von politisch verantwortlicher Seite deutlich. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde zu Zeiten von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in der Großen Koalition unter Angela Merkel eingeführt – damals ein ambitioniertes Vorhaben zur Reform der bAV.

Sozialpartnermodell – bisher nur in zwei Branchen genutzt

Ein wesentlicher Kern der Reform bestand in der Einführung des sogenannten Sozialpartnermodells. Die Tarifvertragsparteien sollten ermutigt und dabei unterstützt werden, Tarifvereinbarungen zu Betriebsrenten auf Basis von reinen Beitragszusagen zu treffen. Nach dem Sozialpartnermodell sagt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Zahlung von Beiträgen in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gemäß einer tarifvertraglichen Vereinbarung oder in Anlehnung daran zu. Für solche Zusagen gelten einige besondere Regelungen im Vergleich zu anderen Formen der bAV. Es gibt zum Beispiel keine Garantien und Arbeitgeber werden bei der Haftung für Betriebsrenten entlastet. Dafür kann ein höherer Anteil der Beiträge in Kapitalmarkttitel fließen und Arbeitnehmer haben mehr Mitspracherechte.

Die Reform trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Heute – sechs Jahre später – sind die Erfahrungen mit dem Gesetz eher ernüchternd. Bisher gibt es nur zwei Branchen, die von dem Sozialpartnermodell Gebrauch machen – die Chemiebranche und die Energiewirtschaft. Die IG Metall als eine der wichtigsten Industriegewerkschaften sprach sich zuletzt gegen das Sozialpartnermodell aus – für die Politik eine Enttäuschung und ein Anlass, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dies soll durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz 2024 erfolgen. Damit wird auch eine im Ampel-Koalitionsvertrag bekundete Absicht umgesetzt.

Mögliche Öffnung für tarifungebundene Unternehmen und freie Berufe

Insgesamt 24 Verbesserungspunkte soll das Gesetz bringen, wie Staatssekretär Rolf Schmachtenberg vom Bundesarbeitsministerium vor einigen Wochen bei einer Veranstaltung verriet. Das Arbeitsministerium erarbeitet das Gesetz gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium. Neben dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen und der Einführung eines bAV-Anspruchs auch bei Bezug einer gesetzlichen Teilrente soll die Öffnung des Sozialpartnermodells im Mittelpunkt des Gesetzesvorhabens stehen. Künftig soll das Modell auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen und für freie Berufe zugänglich sein. Wie das genau geschehen soll, ließ Schmachtenberg allerdings offen.

Tatsächlich besteht bei der bAV ein großes Gefälle. Tarifgebundene Unternehmen bieten eher eine Betriebsrente als tarifungebundene Firmen und größere Unternehmen eher als kleinere. Mit einer Öffnung des Sozialpartnermodells könnte der Nutzerkreis nachhaltig erweitert werden. Auf der Wunschliste der Versicherungswirtschaft steht auch eine zusätzliche steuerliche Förderung. Die Chancen dafür dürften angesichts der akuten Haushalts-Malaise der Ampel-Koalition aber eher begrenzt sein.

Wirksamwerden der Neuregelung – voraussichtlich erst 1. Januar 2025

Ursprünglich sollte das novellierte Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits 2023 kommen. Daraus ist nichts geworden. Für 2024 stehen die Aussichten besser. Inkrafttreten wird das Gesetz aber wohl frühestens zum 1. Januar 2025. Wir von Behrschmidt & Kollegen verfolgen die Entwicklung genau und werden an dieser Stelle gerne wieder informieren, wenn es Neues zu berichten gibt.

Häufige Fragen zum Thema:

Ein 2018 in Kraft getretenes Reformgesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Kern der Reform ist das Sozialpartnermodell. Das Gesetz soll im Rahmen eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2024 novelliert und die Rahmenbedingungen für Betriebsrenten sollen weiter verbessert werden.

Eine Form der Betriebsrente, bei der der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Beitragszusage für eine Betriebsrente auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Vereinbarung oder in Anlehnung daran erteilt.

Bisher nur in der Chemiebranche und in der Energiewirtschaft. Daher strebt die Politik eine Öffnung für weitere Unternehmen auch jenseits von Tarifvereinbarungen an.

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Kategorie: Altersversorgung, bAV



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